Teilnahmebedingungen
Lesen und Zustimmen
- Allgemeines
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, nachfolgende Regeln zu akzeptieren und zu beachten.
- Die Veranstaltung ist eine private und nicht gewinnorientiert. Das Erheben von Teilnahmebeiträgen dient der Kostendeckung.
- Sollten geldliche Überschüsse aus der Veranstaltung entstehen, so kommen diese der Vorbereitung, Organisation und Abhaltung weiterer ähnlicher Veranstaltungen zugute.
- Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Teilnehmer bei Verletzung der Regeln vom weiteren Verlauf der Veranstaltung sowie von zukünftigen Veranstaltungen auszuschließen.
- Die Veranstalter sind nicht verantwortlich für die Art der Spiele. Dies gilt insbesondere für indizierte.
- Es besteht kein Recht auf Teilnahme an der Veranstaltung. Der Veranstalter hält sich vor Anmeldungen abzulehnen.
- Bei Nichterscheinen eines Teilnehmers kann der Teilnahmebetrag leider nicht Rückerstattet werden.
- Voraussetzungen zur Teilnahme
- Jeder Teilnehmer muß mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Teilnehmer, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet habendürfen auch nicht in Begleitung eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
- Jeder Teilnehmer bringt seinen eigenen Rechner, Monitor, Tastatur, Maus, Joystick, Kopfhörer, etc. mit. Die Veranstalter verpflichten sich, den Teilnehmer zeitgerecht zu informieren, welche sonstige Hardware zur Teilnahme nötig ist.
- Jeder Teilnehmer ist für die Betriebsbereitschaft seiner Geräte selbst verantwortlich.
- Den Anweisungen der Veranstalter bezüglich Inbetriebnahme des persönlichen Rechners ist Folge zu leisten.
- Bestimmungen während der Veranstaltung
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, die allgemeinen guten Sitten anzuerkennen und gegen diese nicht zu verstoßen.
- Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht gestattet.
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, keine gesetzeswidrigen Aktivitäten während der Veranstaltung zu unternehmen. Insbesondere ist hiermit Softwarepiraterie, Verbreitung verbotener Datenbestände sowie Beeinträchtigung oder Beschädigung fremder Datenanlagen gemeint.
- Jeder Teilnehmer ist für die Datenbestände auf seinem Rechner selbst verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung von EULAs und anderen Lizenzvereinbarungen. Die Veranstalter übernehmen hierfür weder Verantwortung noch Haftung, da Kontrolle praktisch nicht durchführbar ist.
- Der Betrieb von allgemein störenden Gerätschaften, besonders Lautsprechern und Subwoofern ist nicht gestattet.
- Stört ein Teilnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig den Ablauf der Veranstaltung, insbesondere den Betrieb des Computernetzwerks, so behalten sich die Veranstalter das Recht vor, den Teilnehmer unverzüglich vom weiteren Verlauf der Veranstaltung auszuschliessen.
- Jeder Teilnehmer ist für den Schutz und die Sicherheit seines Eigentums selbst verantwortlich. Die Veranstalter verpflichten sich, den Zugang zu Veranstaltungsräumlichkeiten zu regulieren.
- Die Veranstalter verpflichten sich zu Verfügungstellung und Betrieb des Computernetzwerks, Sitzplätzen inkl. Netzwerk- und Stromanschluß.
- Die Veranstalter verpflichten sich, etwaige technische Störungen schnellstmöglich nach bestem Vermögen zu beheben. Betriebsgarantien sind ausgeschlossen.
- Die Veranstalter sorgen Schlafgelegenheiten. Bettwäsche ist von jedem Teilnehmer mitzubringen.
- Bestimmungen zum Abschluß der Veranstaltung
- Jeder Teilnehmer verpflichtet sich, persönliche Gegenstände nach der Veranstaltung mitzunehmen und seinen Platz so zu verlassen, wie er ihn vorgefunden hat.
- Jeder Teilnehmer haftet unmittelbar, im Zweifelsfall zumindest mittelbar, für ihm zuordenbaren Schäden jeglicher Art.
- Die Veranstalter tragen die Verantwortung für Schäden, mit Ausnahme der unter Punkt 2 angeführten Umstände. Es gibt keine Solidarhaftung für alle Teilnehmer.
- Der Veranstalter kann für Datenverlust und / oder ähnliche Schäden an Computeranlagen der Teilnehmer, der ihm nicht direkt zuordenbar ist und nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden herbeigeführt wurde, nicht belangt werden.